Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin und Vertragspartnerin ist:
Anastasiia Yaremenko, handelnd unter Alternate Future Kreativstudio
Eppinghofer Straße 1–3
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
E-Mail: info@alternate-future.de
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von Kursen, Workshops, einzelnen Veranstaltungen, Ferienprogrammen und vergleichbaren Angeboten von Alternate Future.
Diese Bedingungen regeln keine Abonnements, Mitgliedschaften, nicht termingebundenen Gutscheine, Warenverkäufe, aufgezeichneten Onlinekurse, digitalen Lernprogramme, Fernunterrichtsverträge oder individuell ausgehandelten Firmenveranstaltungen. Solche Angebote werden erst nach einer eigenen rechtlichen Prüfung und mit dafür geeigneten Vertragsinformationen und Bedingungen aktiviert.
Die konkrete Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Angebots, insbesondere Termin, Dauer, Ort, Altersgruppe, Gesamtpreis, enthaltene Materialien und objektiv erforderliche Teilnahmevoraussetzungen, ist Bestandteil des Vertrags.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Ergänzende Bedingungen eines konkreten Angebots gelten nur, wenn auf sie vor Abgabe der Buchung klar hingewiesen wurde und die buchende Person sie in zumutbarer Weise einsehen und speichern konnte.
2. Buchung und Vertragsschluss
Die Darstellung eines Angebots auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Buchung.
Im Online-Buchungsprozess können Eingaben vor Abgabe der Buchung geprüft und berichtigt werden. Vor der abschließenden Buchung werden insbesondere Angebot, Termin, Anzahl der Plätze, Gesamtpreis und die wesentlichen Teilnahmevoraussetzungen angezeigt.
Bei einem kostenpflichtigen Angebot gibt die buchende Person erst durch Betätigung der eindeutig mit der Zahlungspflicht beschrifteten abschließenden Schaltfläche, zum Beispiel „Zahlungspflichtig buchen“, ein verbindliches Vertragsangebot ab. Bei einem vollständig kostenlosen Angebot lautet die Schaltfläche zum Beispiel „Verbindlich anmelden“.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Alternate Future zustande. Die Annahme wird unmittelbar auf der Website angezeigt oder in einer Buchungsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse erklärt. Eine rein technische Eingangsbestätigung stellt nur dann die Annahme dar, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Buchungsbestätigung bezeichnet ist.
Bei einer Anmeldung per E-Mail, telefonisch oder vor Ort kommt der Vertrag mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung von Alternate Future zustande.
Buchungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Plätze angenommen. Ist ein Angebot bereits ausgebucht, kommt kein Vertrag zustande. Eine Aufnahme auf eine Warteliste ist nur eine unverbindliche Vormerkung.
Eine Buchung darf nur durch eine volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Person vorgenommen werden. Für minderjährige Teilnehmende gelten zusätzlich die Regelungen in Abschnitt 6.
Die buchende Person ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen und eine E-Mail-Adresse anzugeben, unter der organisatorische Mitteilungen rechtzeitig empfangen werden können.
Die Vertragsbestimmungen einschließlich der bei der Buchung einbezogenen AGB werden der buchenden Person auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Die AGB können vor der Buchung gespeichert und ausgedruckt werden.
3. Preise und Zahlung
Es gilt der unmittelbar vor der Buchung angezeigte Gesamtpreis. Er umfasst alle für die gebuchte Leistung zwingend anfallenden Preisbestandteile.
Soweit die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
vorliegen, sind die betreffenden Umsätze steuerfrei und es wird keine
Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
Die für das konkrete Angebot tatsächlich verfügbaren Zahlungsarten werden spätestens zu Beginn des Buchungsvorgangs angezeigt. Nicht aktivierte oder nur geplante Zahlungsarten sind nicht Vertragsbestandteil.
Verpflichtende Materialkosten müssen im Gesamtpreis enthalten sein. Nur freiwillig wählbare Zusatzmaterialien oder zusätzliche Leistungen dürfen gesondert berechnet werden; ihr Preis wird vor der Auswahl klar angezeigt.
Bei einer sofortigen Online-Zahlung ist der Betrag mit Vertragsschluss fällig.
Bei Überweisung ist der Betrag innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten angemessenen Frist zu zahlen. Erfolgt die Buchung kurzfristig, muss der Betrag spätestens vor Beginn des Angebots vollständig eingegangen sein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei SEPA-Lastschrift gelten zusätzlich die Angaben im erteilten SEPA-Mandat und die mitgeteilte Vorabinformation.
Wird eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet, kann Alternate Future nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Geschuldete Rückzahlungen werden unverzüglich veranlasst. Die in diesen Bedingungen für einzelne Fälle genannten Höchstfristen bleiben unberührt.
4. Leistungsumfang und Materialien
Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
Persönliche Gegenstände, besondere Arbeitskleidung oder zusätzliche Materialien sind nur mitzubringen, wenn dies in der Angebotsbeschreibung oder Buchungsbestätigung angegeben ist.
Werke und Arbeitsergebnisse können grundsätzlich nach Ende des Angebots mitgenommen werden. Ausnahmen können sich aus notwendigen Trocknungs-, Brenn-, Aushärtungs- oder Bearbeitungszeiten ergeben.
Ein bestimmter künstlerischer Erfolg oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis wird nicht geschuldet. Alternate Future schuldet die fachgerechte Durchführung des beschriebenen Angebots.
5. Teilnahmevoraussetzungen
Die in der Angebotsbeschreibung genannten Altersangaben, Vorkenntnisse und Sicherheitsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Eine Ersatzperson kann nur teilnehmen, wenn sie die vor der Buchung mitgeteilten objektiven Alters-, Sicherheits- und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn aufgrund einer ansteckenden Erkrankung oder konkreter Symptome nach vernünftiger Einschätzung eine erhebliche Gefahr für andere Personen oder die sichere Durchführung besteht.
Besondere gesundheitliche oder unterstützende Bedürfnisse sollen nur mitgeteilt werden, soweit dies für die sichere Teilnahme erforderlich ist. Die Mitteilung erfolgt nicht im allgemeinen Bemerkungsfeld, sondern über den dafür vorgesehenen vertraulichen Kontaktweg.
Alternate Future prüft im Einzelfall, ob eine sichere Teilnahme mit angemessenen organisatorischen Anpassungen möglich ist. Eine Ablehnung darf nur auf einen sachlichen, rechtmäßigen und verhältnismäßigen Grund gestützt werden, insbesondere wenn eine konkrete erhebliche Gefahr auch durch zumutbare Maßnahmen nicht beherrscht werden kann. Die gesetzlichen Benachteiligungsverbote bleiben unberührt.
6. Minderjährige Teilnehmende
Verträge über die Teilnahme Minderjähriger werden durch eine sorgeberechtigte oder von ihr wirksam bevollmächtigte volljährige Person abgeschlossen.
Die buchende Person bestätigt, zur Buchung und zu den notwendigen Erklärungen für die minderjährige Person berechtigt zu sein.
Die Aufsicht von Alternate Future beginnt mit der von Alternate Future tatsächlich angenommenen persönlichen Übergabe oder dem dokumentierten Einchecken innerhalb des für das Angebot mitgeteilten Ankunftszeitraums. Die bloße Ankunft des Kindes vor dem Studio oder außerhalb des mitgeteilten Ankunftszeitraums begründet noch keine Übernahme der Aufsicht.
Die Aufsicht endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe an eine berechtigte Person oder mit dem aufgrund einer wirksamen Erklärung erlaubten selbstständigen Verlassen des Studios. Wird ein Kind nicht rechtzeitig abgeholt, bleibt eine situationsangemessene Aufsicht bis zur sicheren Übergabe bestehen. Die sorgeberechtigte Person ist verpflichtet, für ihre Erreichbarkeit und eine unverzügliche Abholung zu sorgen.
Minderjährige dürfen nur an eine sorgeberechtigte oder zuvor in Textform benannte abholberechtigte Person übergeben werden.
Ein Kind darf das Studio allein verlassen, wenn vor Beginn eine gesonderte Erklärung der sorgeberechtigten Person in Textform oder auf dem vorgesehenen Formular vorliegt. Alternate Future kann das selbstständige Verlassen trotz einer solchen Erlaubnis vorübergehend verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung bestehen.
Für den Hin- und Rückweg außerhalb der übernommenen Aufsichtszeit sind die Sorgeberechtigten verantwortlich. Die zwingenden gesetzlichen Sorgfalts-, Schutz- und Aufsichtspflichten von Alternate Future bleiben unberührt.
Änderungen der Abholberechtigung oder der Erlaubnis zum selbstständigen Heimweg müssen Alternate Future rechtzeitig in Textform mitgeteilt werden.
7. Stornierung durch die buchende Person
Für Angebote mit festem Termin oder festem Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Alternate Future räumt jedoch die nachfolgenden freiwilligen Stornierungsmöglichkeiten ein.
Eine Stornierung muss in Textform, insbesondere per E-Mail an info@alternate-future.de, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Alternate Future.
Soweit vor der Buchung für das konkrete Angebot keine günstigere Regelung angezeigt wird, räumt Alternate Future folgende Stornierungsmöglichkeit gegen ein pauschaliertes Stornierungsentgelt von höchstens:
bei Eingang mehr als 168 Stunden vor Beginn: 0 % des Gesamtpreises;
bei Eingang ab 168 Stunden bis einschließlich 48 Stunden vor Beginn: 50 % des Gesamtpreises;
bei Eingang weniger als 48 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises
ein.
Die Pauschalen berücksichtigen den gewöhnlich zu erwartenden Ausfall in der jeweiligen Zeitstufe. Von dem nach Absatz 3 ermittelten Höchstbetrag werden in jedem Fall die aufgrund der Stornierung ersparten Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Platzes abgezogen. Alternate Future wird sich außerdem anrechnen lassen, was es durch eine zumutbare anderweitige Verwendung seiner Leistung zu erwerben böswillig unterlässt.
Der buchenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsausfall entstanden ist. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene niedrigere Betrag geschuldet.
Alternate Future verlangt keinen die Pauschalen nach Absatz 3 übersteigenden Betrag. Eine doppelte Vergütung desselben Platzes erfolgt nicht.
Bereits geleistete Zahlungen werden unter Abzug des wirksam geschuldeten Stornierungsentgelts zurückgezahlt. Ist noch keine Zahlung erfolgt, bleibt das wirksam geschuldete Stornierungsentgelt zur Zahlung fällig. Eine Rückzahlung wird nach abschließender Berechnung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, veranlasst.
Bis zum Beginn kann kostenfrei eine geeignete Ersatzperson benannt werden, soweit keine sachlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen. Bei Minderjährigen ist eine neue Anmeldung durch deren sorgeberechtigte oder wirksam bevollmächtigte volljährige Person erforderlich.
Für einzelne versäumte Termine eines mehrteiligen Angebots, verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung oder anteilige Erstattung, soweit Alternate Future den Ausfall nicht zu vertreten hat.
Krankheit begründet nicht automatisch einen weitergehenden Erstattungsanspruch. Alternate Future kann im Einzelfall freiwillig eine Umbuchung oder Gutschrift anbieten. Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Lösungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Für Ferienprogramme oder Angebote mit erheblichen, frühzeitig entstehenden Fremd- oder Materialkosten kann nur eine vorab gesondert kalkulierte und vor der Buchung klar angezeigte Staffel verwendet werden.
8. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitangeboten
Soweit ein Kurs, Workshop, eine Veranstaltung oder ein Ferienprogramm eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen darstellt und für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, gilt die gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht.
Für einen solchen Vertrag besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierauf wird zusätzlich unmittelbar vor Abgabe der Buchung hingewiesen.
Die in Abschnitt 7 geregelte Stornierung ist eine freiwillig eingeräumte vertragliche Möglichkeit und kein gesetzlicher Widerruf.
Diese Ausnahme darf nicht pauschal auf nicht termingebundene Gutscheine, Waren, aufgezeichnete Onlinekurse, digitale Inhalte, Fernunterricht oder Dauerschuldverhältnisse übertragen werden. Solche Angebote werden erst nach gesonderter Prüfung der Widerrufs-, Informations- und gegebenenfalls Gestaltungspflichten aktiviert.
9. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch Alternate Future
Alternate Future kann ein Angebot wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur absagen, wenn die konkrete Mindestteilnehmerzahl und die einschlägige Absagefrist vor der Buchung in der Angebotsbeschreibung mitgeteilt wurden.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Alternate Future:
ein einzelnes Angebot bis spätestens 48 Stunden vor Beginn absagen;
ein mehrtägiges Ferienprogramm oder ein mehrteiliges Kompaktangebot bis spätestens fünf Kalendertage vor Beginn absagen.
Bei kurzfristiger Erkrankung der Kursleitung, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, einer akuten Sicherheitsgefahr oder einem vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignis kann eine Absage auch nach diesen Fristen erforderlich sein. Alternate Future informiert die Teilnehmenden in diesem Fall unverzüglich.
Bei einer vollständigen Absage können Kundinnen und Kunden zwischen einer kostenfreien Umbuchung auf einen verfügbaren Ersatztermin und der vollständigen Rückzahlung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr wählen. Eine Umbuchung setzt eine ausdrückliche Zustimmung voraus.
Eine Gutschrift oder ein Gutschein wird nur mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden erteilt.
Bei einer nur teilweisen Absage wird der auf den ausgefallenen Teil entfallende Preis erstattet, sofern kein Ersatztermin ausdrücklich vereinbart wird. Eine Rückzahlung wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Absage oder der Ablehnung eines Ersatztermins, veranlasst.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Abschnitt 13.
10. Zumutbare Änderungen
Alternate Future darf eine Kursleitung, unwesentliche Inhalte, die Raumaufteilung oder den Ablauf aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen sachlichen Grund ändern, wenn der Gesamtcharakter, der wesentliche Inhalt und die zugesagte Qualität des gebuchten Angebots erhalten bleiben und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist.
Wurde die persönliche Durchführung durch eine bestimmte Kursleitung in der Angebotsbeschreibung ausdrücklich als wesentliche Eigenschaft des Angebots zugesagt, ist ein Wechsel eine erhebliche Änderung.
Eine erhebliche Änderung von Termin, Ort, Dauer, zugesagter Kursleitung oder wesentlichem Inhalt wird unverzüglich mitgeteilt. Ist die Änderung für die Kundin oder den Kunden nicht zumutbar, kann sie oder er sich kostenfrei vom Vertrag lösen und erhält die gezahlte Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen zurück.
11. Sicherheit, Verhalten und Hausordnung
Die vor der Buchung einbezogene Haus- und Sicherheitsordnung ist einzuhalten. Zusätzlich sind situationsbezogene, erforderliche und zumutbare Anweisungen zu befolgen, die dem Schutz von Personen, Räumen, Materialien oder einem geordneten Ablauf dienen.
Anweisungen von Alternate Future und der eingesetzten Kursleitung, die der Sicherheit, dem Schutz anderer Personen oder einem geordneten Ablauf dienen, sind zu befolgen.
Gefährliche, scharfe, heiße, elektrische, toxische, stark riechende, leicht entzündliche oder allergene Materialien und Werkzeuge dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe und unter der vorgesehenen Aufsicht verwendet werden.
Diskriminierendes, beleidigendes, bedrohliches, gewalttätiges oder wiederholt erheblich störendes Verhalten wird nicht akzeptiert.
Bei einem erheblichen oder trotz situationsangemessener Warnung wiederholten Verstoß kann die teilnehmende Person von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen. Bei einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ist ein Ausschluss ohne vorherige Warnung möglich.
Bei Minderjährigen wird in einem solchen Fall die sorgeberechtigte oder abholberechtigte Person unverzüglich kontaktiert. Alternate Future gewährleistet bis zur sicheren Übergabe weiterhin eine situationsangemessene Aufsicht.
Zahlungs- und Erstattungsansprüche im Fall eines berechtigten Ausschlusses richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
12. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Die Teilnahme an einem Angebot beinhaltet keine Einwilligung in Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken.
Solche Aufnahmen werden nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit für die Zukunft widerruflichen Einwilligung verwendet.
Die Verweigerung einer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme.
Eigene Aufnahmen durch Teilnehmende sind nur zulässig, wenn keine anderen Personen ohne deren Einwilligung erkennbar aufgenommen werden und keine vertraulichen Inhalte betroffen sind.
13. Haftung
Alternate Future haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen;
nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Alternate Future nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfinnen und Erfüllungsgehilfen von Alternate Future.
Für von Teilnehmenden mitgebrachte Gegenstände haftet Alternate Future nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
Teilnehmende beziehungsweise Sorgeberechtigte haften für verursachte Schäden ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Eltern für ihre Kinder wird nicht vereinbart.
14. Urheber- und Nutzungsrechte
Kursunterlagen, Vorlagen, Anleitungen und sonstige von Alternate Future oder einer Kursleitung bereitgestellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Sie dürfen von den Teilnehmenden für private Zwecke verwendet werden.
Eine über den privaten Gebrauch hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung der konkret geschützten Unterlagen und Vorlagen ist ohne vorherige Erlaubnis nicht gestattet.
Allgemeine Ideen, nicht geschützte Methoden, handwerkliche Fähigkeiten und Kenntnisse, die Teilnehmende im Angebot erwerben, dürfen weiterverwendet werden. Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben unberührt.
Die Rechte der Teilnehmenden an ihren eigenen Werken bleiben unberührt.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den jeweils am Erhebungsort bereitgestellten Datenschutzhinweisen.
Eine Zustimmung zu diesen AGB stellt keine Einwilligung in Werbung, Newsletter, Fotoveröffentlichungen oder andere freiwillige Datenverarbeitungen dar.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Alternate Future ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Schutzvorschriften dieses Staates unberührt.
Ein ausschließlicher Gerichtsstand in Mülheim an der Ruhr wird nur vereinbart, soweit die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung anderweitig vorliegen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Folgen und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.